ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON ADSMAX

Stand 06.06.2023

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Adsmax ist ein Google Ads Angebot der ONMA Online Marketing GmbH und wird im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet.

(2) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Google Werbung mit dem Ziel einer verbesserten Auffindbarkeit der Auftraggeber in Suchmaschinen zu ermöglichen und dadurch qualifizierte Besucher der Zielgruppe auf die jeweilige Webseite des Auftraggebers zu leiten, was zu neuen  Kundenanfragen führen kann.

(3) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

(4) Abweichend von § 1 Abs. 2 dieser AGB gelten für die Inanspruchnahme von Suchmaschinenoptimierung und Webdesign ausschließlich diejenigen AGB, welche unter onma.de/agb zu finden sind.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrags ist neben der Unterschrift und dem Firmenstempel auf dem Vertrag auch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats durch den Auftraggeber erforderlich.

(2) Mitarbeiter und/oder Beauftragte des Auftragnehmers dürfen keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen oder diesen AGB abweichenden Vereinbarungen treffen.

 

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Das Ziel des Auftragnehmers ist es, qualitative Anzeigenausspielungen mit Google Ads zu erzeugen. Hierzu können diverse Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten der Google Ads ergriffen werden, sofern der Auftraggeber diese jeweils vertraglich in Anspruch nimmt.

(2) Die konkrete Leistungsbeschreibung ist dem Vertrag zu entnehmen.

(3) Im Rahmen der Zusammenarbeit wird der Auftragnehmer ein neues Google Ads Konto für den Auftraggeber anlegen. Die Rechte für dieses liegen beim Auftragnehmer.

(4) Die Optimierung wird für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Bereiche vorgenommen.

(5) Das monatliche Entgelt mit der Bezeichnung „Pflege“ beinhaltet die Vergütung für die Betreuung der vereinbarten Google Ads Konten sowie den vereinbarten Betreuungsrahmen.

(6) Der Auftraggeber kann eine Unterbrechung der Werbekampagnen anstoßen. Die Durchführung einer Unterbrechung der Werbekampagnen liegt im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers. Wird eine Kampagne nach Anregung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer unterbrochen und wird erst nach mehr als 30 Tagen wieder reaktiviert, muss der Auftraggeber eine weitere Kampagnen Einrichtungsgebühr bezahlen.

(7) Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Kampagnen, um durch den ursprünglich vereinbarten Keywords verwandte oder ähnliche Keywords zu erweitern, sollte kein signifikanter Traffic erzielbar sein. Es bedarf keiner Definition davon, was signifikanter Traffic ist.

§ 4 Änderung von Vertragsbedingungen

(1) Der Auftragnehmer ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung, der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt, wird Änderungen jedoch nur aus wichtigen Gründen durchführen (insbesondere neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder andere gleichwertige Gründe).

(2) Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail spätestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten sie als angenommen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Email, welche die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, gesondert sowohl auf die Widerspruchsfrist hin als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

§ 5 Rechte bei Mängeln

(1) Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und die beschriebenen Funktionen erfüllen.

(2) Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, unterbrechungs- und fehlerfrei verlaufen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass fehlerhafte Vorarbeit durch eine andere Agentur oder den Webseiteninhaber unsere Arbeit erheblich erschweren kann.

(3) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erstellt der Auftragnehmer alle notwendigen sowie relevanten und vertraglich vereinbarten Werbekonten ( Google Ads, Google Analytics, Google Merchant Center, Microsoft Ads ). Der Auftragnehmer ist Eigentümer dieser erstellten Konten und ist nicht zur Übergabe dieser an den Auftraggeber verpflichtet.

(6) Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Zusammenarbeit für den Auftraggeber gekaufte Grafiken, Bilder und Videos oder auch kostenfrei verwendbare Grafiken, Bilder und Videos innerhalb der Werbeanzeigen des Auftraggebers integrieren. Für etwaige Verletzungen des Urheberrechts haftet der Auftraggeber.

§ 7 Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Schadensersatz

(1) Wenn nicht explizit anders definiert, verstehen sich die Preise als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen und werden mittels SEPA Lastschrift abgebucht. Sollte eine Lastschrift nicht möglich sein, so gerät der Auftraggeber ohne weitere Erklärungen durch den Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges die erforderliche Deckung aufweist. Der Auftragnehmer kann ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB sowie Mahngebühren von je 15 € netto pro Kommunikationsmaßnahme geltend machen.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise für laufende Leistungen angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund einer Erhöhung der Arbeitskosten oder Preisanpassungen bei Drittanbietern, eintreten.

(4) Bei spontaner Kündigung der SEPA Lastschrift oder bei fehlender Deckung des Kontos ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die Rückbuchungsgebühren, die durch die Bank erhoben werden, in Rechnung zu stellen

(5) Die Zahlung an Google Ireland Ltd., für die geplanten Klickkosten für den Auftraggeber, wird durch den Auftragnehmer umgesetzt. Vorab wird die benötigte Summe durch den Auftragnehmer vom Konto des Auftraggebers durch ein SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte das Konto nicht ausreichend gedeckt sein, werden keine Anzeigen ausgespielt.

(6) Hat der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer Anlass gegeben oder den Vertrag selbst außerordentlich gekündigt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer den Ersatz, des durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes entspricht den regelmäßigen Zahlungsansprüchen bis zum Ende der Vertragslaufzeit abzüglich der ersparten Aufwendungen.

(7) Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Zahlung der Schadensersatzforderung in Verzug gerät, nach vorheriger Androhung die Webseite des Auftraggebers abzuschalten.

(8) Sollte sich durch interne Veränderungen der Ansprechpartner des Auftraggebers für den Auftragnehmer wechseln, bedarf es einer Einarbeitung des neuen Ansprechpartners. Hierzu wird der jeweilige Stundenaufwand des Auftragnehmers dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.

(9) Der Auftragnehmer ist dazu befugt, nach Vertragsabschluss und Fertigstellung des Projektes dieses als Referenz auf der eigenen Webseite zu nutzen.

(10) Der Auftragnehmer gibt keine Gewährleistung für eine exakte Nutzung des vorgegebenen Budgets. Das gesetzte Budget ist eine Orientierungsrichtung, entspricht aber nicht dem tatsächlich genutzten AdSpend. Der Auftraggeber hat kein Recht auf nicht genutztes Budget.

(11) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erstattung wiederkehrender Leistungen, die bereits an den Auftragnehmer gezahlt worden sind.

§ 8 Partnerprogramm

Die Leistungen des Auftragnehmers können auch im Rahmen eines Partnerprogramms in Anspruch genommen werden. Dabei nimmt der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch, welche i.d.R. für einen Kunden des Auftraggebers genutzt werden. Die gesamte Kommunikation mit dem Kunden des Auftraggebers erfolgt über den Auftraggeber, auf Wunsch kann der Auftragnehmer auch direkt mit dem Kunden des Auftraggebers kommunizieren. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, im Rahmen eines Partnerprogramms Ihre eigenen Dienstleistungen direkt an die Kunden des Auftraggebers zu vermitteln.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Verträge, die die Dienstleistung Pflege zum Gegenstand haben, werden je nach Leistungsumfang des Produkts, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt, für mindestens einen Monat abgeschlossen. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Vertragslaufzeit von drei oder sechs Monaten in Anspruch zu nehmen, wobei der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Rabatt erlassen kann. Die Laufzeit des Vertrages beginnt bei Pflegeverträgen nach der ggf. gebuchten Optimierung des bestehenden Kontos oder Erstellung des neuen Kontos und nicht zwingend mit Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Vertragslaufzeit, sofern er nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform (per Brief, E-Mail oder Fax).

(3) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags durch den Auftragnehmer liegen unter anderem vor, wenn
a) der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon, bzw. von Beträgen, die 500 EUR übersteigen, in Verzug gerät und trotz Mahnung keine Zahlung leistet.
b) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet,
c) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,
d) der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten wie z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

§ 10 Verantwortlichkeit, Freistellung

(1) Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien des Auftragnehmers verstoßen. Der Auftragnehmer führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers enthaltenen Inhalte durch.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die angesammelten Daten (Grafiken, Bilder o.ä.) zu verwahren oder übergibt sie auf Wunsch an den Kunden nach der Kündigung für 100 € pro GB.

 

§ 12 Mitwirkungspflicht

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertragliche Leistung erbringen kann.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen des Auftragnehmers unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Nimmt der Auftragnehmer auf Anweisung des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches des Auftragnehmers vorliegen, kann der Auftragnehmer den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer  von der Leistungspflicht befreit. Leistet der Auftragnehmer dennoch, wird der Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

(4) Der Auftragnehmer ist nach Auftragseingang durch den Auftraggeber berechtigt, dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten des Auftragnehmers nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

(5) Der Auftragnehmer stellt die Unterlagen in einem gängigen, problemlos verwertbaren, digitalen Format nach Anforderung des Auftragnehmers zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggebers überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so trägt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte besitzt.

§ 14 Haftung

(1) Der Auftraggeber haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der oben aufgeführten Fälle gegeben ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann.

(2) Zur Wiederbeschaffung von Daten ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass die beauftragten Leistungen und/oder die vom Auftraggeber unter dem Auftragnehmer getroffenen Entscheidungen die vom Auftraggeber verfolgten kommunikativen Erfolge (z. B. Steigerung der Bekanntheit, Reichweiten, Klicks, Likes, Bewertungen, Anrufe etc.), wirtschaftliche oder sonstige Ziele (z.B. Steigerung des Absatzes, Umsatzes, der Conversion Rate) erreichen.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mangelnde / zu hohe Reichweite, bei Streuverlust, für Frequenz der Anzeigenschaltung, für Auffindbarkeit, für Reihenfolge / Position der Anzeige, Klicks, falscher Ort, falsche Zeit, falsches Netzwerk, zum falschen CPC, schlechte Website, Fehler im Text, falsche Keywords / Suchanfragen, unpassende Zielgruppe, falsche Geräte, Sprache, Produktfeed(ablehnung) oder bei Richtlinienverstößen jeglicher Art und/oder Ablehnung/Einschränkung von Anzeigen und die Möglichkeit, dass diese nicht ausgespielt werden.

(5) Die vom Auftragnehmer unter § 3 beschriebenen Leistungen können Links zu externen Webseiten Dritter enthalten, auf deren Inhalte der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Somit übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für diese Inhalte.

§ 15 Geheimhaltungspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung durch den Auftragnehmer oder im Auftrag den Auftragnehmer handelnden Personen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ihrer Gültigkeit in jedem Fall einer schriftlichen Bestätigung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Es gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

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